Weitere Entscheidung unten: LG Münster, 26.07.2001

Rechtsprechung
   AG Göttingen, 28.09.2001 - 74 IN 147/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6616
AG Göttingen, 28.09.2001 - 74 IN 147/99 (https://dejure.org/2001,6616)
AG Göttingen, Entscheidung vom 28.09.2001 - 74 IN 147/99 (https://dejure.org/2001,6616)
AG Göttingen, Entscheidung vom 28. September 2001 - 74 IN 147/99 (https://dejure.org/2001,6616)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Unanfechtbarkeit der Zustimmung des Rechtspflegers zur Vorschußentnahme durch den Insolvenzverwalter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 InsVV; § 11 Abs. 2 RpflG; § 64 Abs. 1 InsO
    Rechtsmittel bei Vergütungsvorschuss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsmittel bei Vergütungsvorschuss

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 1824
  • ZInsO 2001, 903
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Göttingen, 02.08.2001 - 10 T 40/01

    Vorschussverlangen eines Insolvenzverwalters auf die Vergütung und die Auslagen

    Auszug aus AG Göttingen, 28.09.2001 - 74 IN 147/99
    Eine Überprüfung gem. § 11 Abs. 1 RpflG scheidet daher aus (LG Göttingen .ZInsO 2001, 846), ebenso eine Überprüfung gem. § 11 Abs. 2 RpflG.

    Dieses hat mit Beschluß vom 02.08.2001 - 10 T 40/01 (ZInsO 2001, 846) die sofortige Beschwerde als unzulässig verworfen.

    Dies hat das Landgericht Göttingen im Beschluß vom 02.08.2001 - 10 T 40/01 (ZInsO 2001, 846) im einzelnen ausgeführt (Seite 4 bis 6 = Bl. 493 - 495 d.A.).

    Soweit vereinzelt dem Schuldner ein Beschwerderecht zugebilligt wird (Eickmann § 9 InsVV Rz. 20), hat das Landgericht Göttingen im Beschluß vom 02.08.2001 -10 T 40/01 (ZInsO 2001, 846) Seite 5 (Bl. 494 d.A.) diese Auffassung zurückgewiesen.

  • AG Potsdam, 27.10.1999 - 35 N 778/97

    Nachträgliche Erhöhung der Verwaltervergütung

    Auszug aus AG Göttingen, 28.09.2001 - 74 IN 147/99
    Beschlüsse über die Vergütung und Auslagen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters gem. § 64 Abs. 1 InsO entfalten zwar Rechtskraftwirkung (HK-InsO/Kirchhoff § 6 Rz. 27; FK-InsO/Schmerbach § 7 Rz. 31; a.A. AG Potsdam ZIP 2000, 630 mit ablehnender Anmerkung Grub EWiR 2000, 587 = ZInsO 2000, 113 mit zustimmender Anmerkung Haarmeyer; LG Halle ZInsO 2000, 410).
  • BGH, 16.10.2014 - IX ZR 190/13

    Amtshaftung: Amtspflichtverletzung des Insolvenzgerichts bei Verweigerung der

    Nach Auffassung des Amtsgerichts Göttingen (ZIP 2001, 1824) darf die Zustimmung verweigert werden, wenn der Verwalter die Abwicklung vernachlässigt oder verzögert hat oder wenn der Vorschuss außer Verhältnis zur bisherigen Abwicklungstätigkeit steht.
  • OLG Braunschweig, 24.07.2013 - 3 U 218/11

    Amtshaftungsansprüche des Insolvenzverwalters wegen schuldhafter Verzögerung der

    Entgegen der vereinzelt gebliebenen Ansicht des Amtsgerichts G. konnte jedenfalls im vorliegenden Fall die Zustimmung zur Entnahme des Vorschusses nicht mit dem bloßen Einwand abgelehnt werden, die Abwicklungstätigkeit des Verwalters sei verzögert oder vernachlässigt worden (so aber AG Göttingen, Beschluss vom 28.09.2001 - 74 IN 147/99 - juris Rn. 7; ferner Lorenz in FK-InsO, 6. Auflage 2011, § 9 InsVV Rn. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Münster, 26.07.2001 - 5 T 614/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13793
LG Münster, 26.07.2001 - 5 T 614/01 (https://dejure.org/2001,13793)
LG Münster, Entscheidung vom 26.07.2001 - 5 T 614/01 (https://dejure.org/2001,13793)
LG Münster, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 5 T 614/01 (https://dejure.org/2001,13793)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,13793) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Versagung der Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 604
  • NZI 2002, 176 (Ls.)
  • Rpfleger 2001, 614
  • ZInsO 2001, 903
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 01.10.2002 - IX ZB 53/02

    Rechtsmittel gegen die Versagung der Genehmigung zur Entnahme eines

    Gegen die Verweigerung einer höheren Entnahme hat der Beteiligte zu 2 am 2. Juli 2001 beim Landgericht "Beschwerde" eingelegt, welche dieses durch Beschluß vom 26. Juli 2001 als unzulässig verworfen hat (der Beschluß ist abgedruckt in ZInsO 2001, 903 und NZI 2001, 604).

    Die Verweigerung der vom Insolvenzverwalter beantragten Zustimmung ist zwar diesem gegenüber eine Entscheidung im Sinne von § 11 Abs. 2 RpflG, nicht lediglich eine interne Maßnahme ohne rechtliche Außenwirkung (ebenso MünchKomm-InsO/Nowak, § 9 InsVV Rn. 14; a.M. anscheinend Blersch in Breutigam/Blersch/Goetsch, Insolvenzrecht § 9 Rn. 26, 30-32; dem gegenüber verneint AG Göttingen ZInsO 2001, 903 f nur die Anfechtbarkeit der Zustimmung für den Insolvenzschuldner).

  • OLG Köln, 07.01.2002 - 2 W 173/01

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts über die Entnahme

    Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 17. August 2001 gegen den Beschluß der 5. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 26. Juli 2001, 5 T 614/01, wird dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Durch Beschluß vom 26. Juli 2001 (Bl. 1070 ff. d.GA.) hat die Kammer (abgedruckt in: NZI 2001, 604 = ZInsO 2001, 903 = Rpfleger 2001, 614) die Beschwerde als unzulässig mit der Begründung verworfen, die Versagung der Zustimmung auf Entnahme eines Vorschusses könne nicht mit der sofortigen Beschwerde nach § 6 InsO angefochten werden.

    Soweit über die Versagung der Zustimmung durch den Rechtspfleger entschieden worden ist, unterliegt diese Entscheidung - auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu der Notwendigkeit einer Überprüfungsmöglichkeit von Entscheidungen der Rechtspfleger durch den Richter (FGPrax 2000, 103) - zumindest der befristeten Erinnerung nach § 11 Abs. 1, Abs. 2 RPflG (vgl. MK/Nowak, a.a.O., § 9 InsVV Rdnr. 14; Kuhn/Uhlenbruck, Konkursordnung, 11. Auflage 1994, 4 85 Rdnr. 22b für die vorläufige Vergütung des Konkursverwalters; vgl. auch: HK/Kirchhof, a.a.O., § 6 Rdnr. 9; Senat, ZInsO 2000, 499 [501] für die Entscheidung des Rechtspflegers über einen Antrag gemäß § 850 f ZPO; Senat, NZI 2001, 529 [531] für die Entscheidung des Rechtspflegers über einen Antrag nach § 850 g ZPO; a.A.: AG Göttingen, ZInsO 2001, 903), über die der Richter des Insolvenzgerichts abschließend zu befinden hat.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht